Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen. Dasselbe gilt auch für die Berufskrankheiten die am Bau entstehen können.
Aus diesem Grund hat jeder Bauherr die gesetzliche Verpflichtung einen Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz am Bau, auf seiner Baustelle einzusetzen (Baustellenverordnung, Abschnitt 3).
In welchen Fällen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator eingesetzt werden muss und welche Planungsunterlagen erforderlich sind, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: